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Kinder und Hartz IV

HARTZ-IV-URTEIL - Sparen bei den Kindern der Armen

 

VON KATHARINA SCHULER | © ZEIT ONLINE 27.1.2009

Die Bundesregierung könnte künftig genau berechnen müssen, was Kindern von Hartz-IV-Empfängern zusteht. Vielleicht bekommen sie dadurch endlich mehr Geld. Ein Kommentar.

 

Auch ein Schlitten kostet Geld: Das Bundessozialgericht kritisiert, dass die Regelsätze für Kinder von Langzeitarbeitslosen nicht ausreichend begründet sind © Johannes Eisele/ ddp

Es ist eine schlichte Wahrheit, die dem heutigen Urteil des Bundessozialgerichts zugrunde liegt. Allen Eltern ist sie bestens bekannt. Von den Bundesregierungen – erst der rot-grünen und später der schwarz-roten – wurde sie seit nunmehr vier Jahren dennoch ignoriert: Die Mägen von Kindern mögen bis zu einem bestimmten Alter kleiner sein als die von Erwachsenen, und ihre Kleider ebenfalls, ihre Bedürfnisse sind es nicht. Vor allem aber sind sie nicht zwangsläufig billiger zu decken.

 

Ein Paar Kinderschuhe beispielweise kostet nur unwesentlich weniger als das für die Eltern. Abgesehen davon, dass Kinder ihre Kleidung generell viel kürzer tragen können, weil sie nun mal wachsen. Hinzu kommen Ausgaben, die bei Erwachsenen nicht oder selten anfallen. Für Schulmaterialien zum Beispiel, für Musik-Unterricht oder den Sportverein.

 

Wie viel das alles wirklich ausmacht, hat bislang niemand so genau berechnet. Stattdessen hat die Regierung den Regelsatz für Kinder von Hartz IV-Empfängern einfach pauschal festgelegt. Auf 60 Prozent dessen, was einem erwachsenen Langzeitarbeitslosen zusteht für die 0- bis 14-Jährigen (derzeit 211 Euro), auf 80 Prozent für die 14- bis 18-Jährigen (281 Euro). 2,50 Euro steht einem solchen Kind demnach am Tag beispielsweise für Essen zu. Dabei sind Wissenschaftler sich einig, dass eine gesunde Ernährung nicht unter vier Euro pro Tag zu haben ist. Und die Pauschalsätze nehmen auch keine Rücksicht darauf, dass Kleinkinder ganz anderes benötigen als etwa Zehn- oder Zwölfjährige.

 

Trotzdem ist es nicht die absolute Höhe, die das Bundessozialgericht nun beanstandet hat. Die Richter kritisieren vielmehr, dass nicht geprüft wurde, ob der ausgezahlte Betrag irgendetwas mit der Realität zu tun hat. Eine Begründung, warum gerade 60 oder 80 Prozent angemessen sein sollen, fehle, monierten die Richter, das sei verfassungswidrig, weshalb sie den Fall nach Karlsruhe verwiesen.

 

Auch wenn sich so schnell also gar nichts ändern wird – mit dem Richterspruch wächst trotzdem für mehr als eine Million Kinder und ihre Familien die Hoffnung, dass ihr finanzieller Spielraum etwas größer werden könnte. Der Stichhaltigkeit des Arguments, dass ein Sozialbedarf nicht einfach willkürlich festgelegt werden kann, werden sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts kaum entziehen können, die als Nächste über die Frage entscheiden müssen. Das hoffen zumindest die Sozialverbände. Zumal das hessische Sozialgericht zuvor bereits genau wie jetzt auch das Bundessozialgericht geurteilt hatte.

 

Sobald der Bedarf aber begründet, das heißt: berechnet werden muss – da sind sich die Wohlfahrtsorganisationen einig –, dürfte sich schnell herausstellen, dass die bisherigen Sätze nicht ausreichen. Selbst in vorsichtigen Berechnungen gehen sie davon aus, dass die Sätze um Beträge zwischen 21 Euro und 54 Euro erhöht werden müssten.

 

Zwar hat die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen des Konjunkturpakets ab Juli die Regelsätze für die 6- bis 14-Jährigen von 60 auf 70 Prozent der Bezüge eines Erwachsenen anzuheben. Das wären 35 Euro mehr im Monat. Und immerhin trägt sie damit endlich der Tatsache Rechnung, dass Schulkinder mehr Kosten verursachen als Kleinkinder. Vom Prinzip her hält sie aber auch bei dieser Verbesserung an der willkürlichen Festlegung fest.

 

Blamabel für die Bundesregierung ist aber vor allem, dass sie sich erst von Gerichten zwingen lassen muss, die Lebensrealität der Ärmsten in der Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen. Es ist so oft und viel die Rede von Chancengerechtigkeit, sowohl bei der SPD als auch bei der Union. Bei den Kindern von Langzeitarbeitslosen hätte die Regierung längst Gelegenheit gehabt zu beweisen, wie ernst sie es damit wirklich meint.