Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren erfolgt bei öffentlich geförderten Maßnahmen gemäß §§ 36 und 37 SGB VIII. Durch Vorgespräche und Informationskontakte mit dem Jugendamt und den Kindern,Jugendlichen und/oder Familien wird die Hilfeform dargestellt.
Hier erarbeiten alle Beteiligten eine möglichst umfassende, von verschiedenen Seiten betrachtete Einschätzung der Problemlage sowie Hypothesen zum Hilfebedarf. Wesentliches Gewicht erhält dabei die Sicht aller Betroffenen, also die Einschätzung der Jugendlichen und/oder Eltern und des Jugendamtes.
Die Überprüfung des Hilfsangebotes:
Die gemeinsame Suche nach der passenden Hilfe für die Klienten wird immer dann fortgesetzt, wenn neue Erkenntnisse die ursprüngliche oder vorhergehende Einschätzung und Hypothesenbildung in Frage stellen, oder wenn die KlientInnen dies verbal oder über ihr Handeln äußern.
Jugendhilfe erfordert nach unserem Verständnis hier die kreative Anpassung der Hilfeform an die Bedürfnisse der Familien.
